Frauenmord in Europa: Ein Vergleich zwischen unterschiedlichen Ländern

Trotz der neuen Gesetze und Strafverschärfungen für jene, die ihre Partnerinnen töten, ist die Zahl der Feminizide in Europa nach wie vor besorgniserregend.

Published On: November 28th, 2017
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Frauenmord in Europa: Ein Vergleich zwischen unterschiedlichen Ländern

Trotz der neuen Gesetze und Strafverschärfungen für jene, die ihre Partnerinnen töten, ist die Zahl der Feminizide in Europa nach wie vor besorgniserregend.

Rote Damenschuhe auf einem unbekannten Platz am 25. November 2016, anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (International Day for the Elimination of Violence against Women).

43.600 Frauen und junge Mädchen wurden 2012 weltweit von einem Lebenspartner, ehemaligen Verlobten, oder Familienmitglied getötet. Ein Drittel aller Frauen erklärt zudem, mindestens einmal im Leben eine Form von Gewalt – entweder physische oder sexuelle – erlitten zu haben. Nur 11 % der Opfer wagen es, Anzeige zu erstatten. Dies geht aus dem im November 2016 veröffentlichten Bericht Combating violence against women (Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hervor. Diese Zahlen – die jenen des syrischen Konfliktes ähneln, d. h. 40.000 Todesopfer in den ersten 20 Monaten des Krieges – sind erschreckend und spiegeln ein Problem wider, das die gesamte Welt betrifft.

Die Länder, welche die meisten Fälle verzeichnen, sind auf der ganzen Welt verteilt. Die Frauenmord-Rate in Russland, Salvador und Südafrika liegt bei 6 Fällen auf 100.000 Frauen, und erreicht in Honduras sogar 15 auf 100.000 Frauen. In den westeuropäischen Ländern liegt der jährliche Durchschnitt bei 0,4 Frauenmord-Opfern auf 100.000 Frauen. Demnach ist das Risiko für eine Frau in Honduras, Opfer eines Frauenmordes zu werden, der von ihrem Lebensgefährten oder einem Familienangehörigen verübt wird, vierzig Mal höher als das einer westeuropäischen Staatsbürgerin. Und dennoch sind die Zahlen zur Situation in Europa alles andere als beruhigend.

Was die Daten zeigen

Obwohl es in zahlreichen europäischen Ländern an Statistiken mangelt, bildet die untenstehende Karte die Zahl der Feminizide in Europa in absoluten Zahlen grafisch ab. Italien, Deutschland und Großbritannien gehören demnach zu den Ländern, in denen die meisten Frauenmorde registriert werden.

Allerdings lässt sich das Ausmaß dieses Phänomens viel aussagekräftiger bewerten, wenn man die Feminizid-Rate mit der Bevölkerungszahl vergleicht (d. h. die Zahl der Fälle im Bezug auf die gesamte weibliche Bevölkerung). Die folgende Grafik (die nur die von Eurostat erhobenen Länder beinhaltet) veranschaulicht die Länder, in denen die Frauenmord-Rate am höchsten ist. So ist festzustellen, dass die Situation in Montenegro, Lettland, Litauen und der Tschechischen Republik am gravierendsten ist. Hinzugefügt werden müssen außerdem Ungarn, Bosnien und Kroatien, deren Durchschnitt den europäischen Mittelwert übersteigt.

Die untenstehende Grafik stellt detailliert dar, welche Feminizide vom Lebensgefährten oder ehemaligen Partner begangen wurden, und vergleicht diese mit der Zahl der Frauenmorde durch ein Familienmitglied (insbesondere Väter, Cousins, Brüder oder Schwestern). In den meisten Fällen ist der Lebensgefährte der Täter, von einigen Ausnahmen abgesehen: In Litauen und Bosnien werden Frauenmorde vor allem von Verwandten begangen.

Darüber hinaus zeigen die in Europa verfügbaren Statistiken zum vorsätzlichen Mord eine Geschlechterspezifik: Während die Zahl der männlichen Opfer in den vergangenen Jahren deutlich abgenommen hat, bleibt jene der Frauenmorde konstant, und ist zwischen 2013 und 2015 sogar angestiegen (allerdings betrifft dies nicht zwingend von Lebensgefährten oder Familienmitgliedern verübte Feminizide).

Die fehlenden Daten

Die zur Verfügung stehenden Vergleichsdaten sind leider ziemlich begrenzt: Die von Eurostat angegebenen und vom Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) in Litauen überarbeiteten Indikatoren umfassen nur 20 Länder, darunter 15 Mitgliedsstaaten, 4 Beitrittskandidaten aus dem westlichen Balkanraum (Albanien, Bosnien, Mazedonien und Montenegro), und die Schweiz.

Ferner gibt es erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Art und Weise der Erhebung dieser Zahlen: Damit ein Frauenmord als vorsätzlicher Mord betrachtet wird, werden das Geschlecht des Opfers und die bestehenden Beziehungen zwischen diesem und dem Täter des Verbrechens berücksichtigt. Überprüft werden diese Einzelheiten von den Polizeibehörden. Indessen weist ein kürzlich veröffentlichter Bericht der EIGE allerdings darauf hin, dass diese Art von Informationen für vorsätzliche Mordfälle von den Polizeibehörden Dänemarks, Griechenlands Luxemburgs, Litauens, Maltas und Polens gar nicht erhoben werden. Dagegen liefern Frankreich und Großbritannien viel detailliertere Statistiken, die ebenfalls das Mordmotiv, die verwendeten Waffen und die allgemeinen Umstände der Tat enthalten.

In Anbetracht der Tatsache, dass es an vergleichbaren quantitativen Indikatoren mangelt, wurde der Frauenmord aus den Kriterien des EIGE Gleichberechtigungsindex 2017 (Gender Equality Index 2017) ausgeschlossen, der anlässlich der kürzlich organisierten Jahreskonferenz zu den Grundrechten innerhalb der EU präsentiert wurde.

Die Instrumente zur Bekämpfung des Frauenmordes

Welche juristischen Instrumente ermöglichen die Bekämpfung des Feminizides? Die ersten Schritte in diese Richtung wurden 1979 mit der Unterschrift des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) gemacht. Dieser Frauenkonvention folgte 1995 die Pekinger Aktionsplattform. 16 Jahre später, im Jahr 2011, verabschiedete der Europarat die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Bisher haben 14 europäische Länder dieses Übereinkommen unterzeichnet. Die Europäische Union ist ebenfalls im Begriff, dies zu tun: Im September 2017 hat das Parlament diesbezüglich eine positive Stellungnahme abgegeben, allerdings mit Vorbehalten bezüglich der Einschränkungen im Bereich der juristischen Zusammenarbeit, in Strafsachen, sowie in Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt. Das letzte Wort kommt nunmehr dem Rat der Europäischen Union zu.

Im Bezug auf die Strategie, die von den Unterzeichnerstaaten der Istanbul-Konvention umgesetzt werden soll, wird häufig der Ansatz der sogenannten „3P“ angeführt: „Prävention“ (also „Bildung“), „Protektion“ (d. h. Schutz, und effizientes Reagieren auf die Beschwerden von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt), und „Pursuit“, also die „Verfolgung“ der Täter. Hin und wieder ist auch die Rede vom Ansatz der „4 P“, der zusätzlich das „P“ der „Promotion“ der Förderung der Frauenrechte (Empowerment) enthält; im Sinne der Bekämpfung und der Abschaffung der Gewalt gegenüber Frauen, sowie der häuslichen Gewalt.

In einigen europäischen Ländern, und auf europäischer Ebene wird diese Frage gegenwärtig intensiv diskutiert. Das jährliche Kolloquium über die Grundrechte innerhalb der Europäischen Union, das am 20. und 21. November in Brüssel stattfand, machte die Frauenrechte zum zentralen Thema.

Während dieser Tagung machte die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Vĕra Jourová, insbesondere auf das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen aufmerksam. „In den Ländern der Europäischen Union verdienen Frauen durchschnittlich 16 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Diese Ungerechtigkeit ist in unseren Gesellschaften inakzeptabel“, betonte die Kommissarin. „Die Lohnschere zwischen Männern und Frauen muss geschlossen werden, zumal die wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen der beste Schutz gegenüber gewalttätigen Übergriffen ist.“

Folglich spielt die Kommission mit dem Gedanken, noch vor Ende ihres Mandats (2019) einen „Aktionsplan“ vorzustellen, um den Lohnunterschieden zwischen Männern und Frauen ein Ende zu setzen. Damit soll ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer stärker gleichberechtigten Gesellschaft unternommen werden.

Kontext

Was ist Femizid?

Die südafrikanische Aktivistin Diana Russel war eine der ersten, die den Begriff ab 1976 verwendete. Mit der Zeit wurde er auch in den allgemeinen Sprachgebrauch übernommen. Im Rahmen der Feministischen Kriminologie bezeichnet dieser Begriff eine ganz bestimmte Verbrechens-Kategorie: Die vorsätzliche Tötung einer Frau aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen die Rollenvorstellungen von Männern und Frauen, die sich aus Traditionen und sozialen Normen ergeben. Das grenzüberschreitende Verhalten hängt demnach vom sozialen Umfeld ab, in dem das Verbrechen stattfindet.

Unsere Arbeitsweise

Die Daten, auf denen dieser Artikel aufbaut, stammen von Eurostat. Das einzige Land, dessen Informationen nicht von Eurostat stammen, ist Rumänien. Die diesbezüglichen Informationen wurden uns freundlicherweise von Professorin Ecaterina Balica zur Verfügung gestellt. Sollten Sie über Informationen bezüglich bestimmter Länder verfügen, die nicht in diesem Artikel auftauchen, können Sie uns gern dabei helfen, diese hinzuzufügen, indem Sie an info@europeandatajournalism.eu schreiben.

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