Neue Daten zu EU-Vertragsverletzungsverfahren

InfringEye – das EDJNet-Instrument zur Untersuchung aktueller Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten – wurde aktualisiert und enthält nun die neuesten Daten. Wir bieten einen Überblick über die letzten zehn Monate und die Möglichkeit, Datensätze für jeden Mitgliedstaat herunterzuladen.

Published On: Juli 22nd, 2020
Neue Daten zu EU-Vertragsverletzungsverfahren_62cef19241247.jpeg

Neue Daten zu EU-Vertragsverletzungsverfahren

InfringEye – das EDJNet-Instrument zur Untersuchung aktueller Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten – wurde aktualisiert und enthält nun die neuesten Daten. Wir bieten einen Überblick über die letzten zehn Monate und die Möglichkeit, Datensätze für jeden Mitgliedstaat herunterzuladen.

InfringEye

Im Oktober 2019 veröffentlichten wir InfringEye, ein von Openpolis für EDJNet entwickeltes Werkzeug, um es Journalisten, Aktivisten und Bürgern zu erleichtern, EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten zu verfolgen, indem sie diese nach Land, Status und Politikbereich filtern.

Während COVID-19 auf dem ganzen Kontinent für große Aufregung gesorgt hat, sind die europäischen Institutionen selbst auf dem Höhepunkt der Pandemie ihrer üblichen Verantwortung nachgekommen.

In den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 wurden 371 neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, was im Vergleich zum letzten Oktober zu einem Anstieg der anhängigen Verfahren um 10 Prozent führte (unter Verwendung von Daten vom September 2019). Drei Viertel der EU-Länder haben in der Tat einen Anstieg der Verfahren verzeichnet, während es nur sechs Ländern gelungen ist, die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren im Vergleich zum letzten September zu reduzieren. 

Wie hat sich die Vertragsverletzungs-Situation verändert? 

Im Vergleich zum September 2019 ist Spanien weiterhin das Land mit den meisten Verfahren: 97, um genau zu sein. Spanien ist jedoch nicht das Einzige der großen EU-Länder, das mit einer so hohen Zahl von Verfahren konfrontiert ist. Italien und das Vereinigte Königreich folgen dicht dahinter: Beide mit 92 laufenden Verfahren.

In den letzten zehn Monaten hat sich viel getan, und die Gesamtzahl der Vertragsverletzungsverfahren ist von 1.594 (Anfang September 2019) auf 1.761 (Ende Juni 2020) gestiegen. Verschlechtert hat sich die Lage vor allem für Großbritannien, das sich mitten im langsamen Ausstieg aus der EU befindet, aber auch in Portugal, wo die Zahl der ausstehenden Verfahren um etwa 46 Prozent gestiegen ist, und etwa dreißig neue Verfahren eingeleitet wurden (eine weitaus höhere Zahl als in jedem anderen Land).

Zudem wurden in den letzten zehn Monaten 13 neue Verfahren gegen Italien (+16,5 Prozent) und Rumänien (+20 Prozent), sowie 12 Verfahren gegen Österreich (+19,7 Prozent) eingeleitet. Irland und Frankreich waren erfolgreicher: Dublin konnte die Zahl der Vertragsverletzungen um zehn (-14,7 Prozent) und Paris um 7,8 Prozent reduzieren.

Worum geht es in den neuen Verfahren?

Historisch gesehen ist die europäische Umweltgesetzgebung die kniffligste, um Regierungen zur Umsetzung in nationales Recht zu bewegen. So ist es kein Zufall, dass 21,3 Prozent der insgesamt ausstehenden Vertragsverletzungsverfahren die Umwelt betreffen, den bei weitem häufigsten Bereich. Während des betrachteten Zeitraums hat die Zahl der Verfahren in diesem Bereich weiter zugenommen, mit einem Anstieg der anhängigen Fälle um 11,6 Prozent.

Im Vergleich zum September 2019 gibt es eine große Zahl neuer Fälle im Bereich der inneren Angelegenheiten. Diese nahmen um 64,2 Prozent zu (von 123 auf 202). Aber auch im Bereich der Energie (+46,7 Prozent) ist ein Anstieg zu verzeichnen. Einen starken Rückgang gab es dagegen bei den Fällen, die den Binnenmarkt (Industrie und Unternehmen) betreffen: Von 245 auf 190 (-22,5 Prozent).

Die Daten für das erste Halbjahr 2020 stimmen mit den Trends der letzten fünf Jahre überein, als die Europäische Kommission im Durchschnitt jeden Monat 66 Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleitete. Während der schlimmsten Monate der COVID-19-Pandemie scheinen die Aktivitäten der Kommission wie üblich verlaufen zu sein: 61 neue Verfahren wurden pro Monat eingeleitet. Während viele parlamentarische Versammlungen ihre Aktivitäten aufgrund der Gesundheitskrise vorübergehend aussetzten, blieb die Anwendung der europäischen Richtlinien dringend.

Hinter diesen Zahlen stehen Regierungen, die sich nicht an die Regeln halten, d. h. Richtlinien und Verordnungen nicht ordnungsgemäß in den nationalen Rechtsrahmen integrieren. Etwas weniger als 100 Rechtsakte haben zu all den neuen Vertragsverletzungsverfahren geführt, die im Jahr 2020 eingeleitet wurden, und von denen einige harte Arbeit seitens der Kommission erforderten, um ihre Durchsetzung zu gewährleisten.

Allen voran die Verordnung 2017/1938 zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung , die für 27 Vertragsverletzungsverfahren der Grund war: Jedes EU-Land außer Zypern wurde von der Kommission als nachlässig verurteilt. Zudem sind 17 Mitgliedsstaaten derzeit mit Rechtsstreitigkeiten um die Richtlinie 2018/843 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung konfrontiert. Diese wurden alle zwischen Februar und Mai dieses Jahres eingeleitet. Das Gleiche gilt für die Richtlinie 2017/159 über die Durchführung des Übereinkommens über die Arbeit im Fischereisektor von 2007: Anfang dieses Jahres wurden 17 Verfahren gegen ebenso viele Länder eingeleitet.

Dieser Überblick über die wichtigsten Richtlinien im Zusammenhang mit neuen Vertragsverletzungsverfahren schließt mit der Richtlinie 2017/853 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen . Von den in den letzten sechs Monaten eingeleiteten Verfahren betreffen zwanzig Richtlinien, die im Jahr 2020 verabschiedet wurden – insbesondere die delegierten Richtlinien 362 und 363 über Ausnahmen für Blei, Bleiverbindungen und sechswertiges Chrom in den Bauteilen bestimmter Fahrzeuge, wie z.B. das Kohlenstoffstahl-Kühlsystem in Absorptionskühlschränken in Wohnmobilen.

Wenn sich ein Verstoß als kostspielig erweist

Wie im September 2019 befinden sich derzeit 18 Vertragsverletzungsverfahren im fortgeschrittensten Stadium eines Rechtsstreits, in dem sich die Kommission auf der Grundlage von Artikel 260 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU an den Europäischen Gerichtshof wendet. Dies kann zu finanziellen Sanktionen gegen den nicht konformen Mitgliedstaat führen. Die Hauptakteure sind hier Griechenland und Italien mit jeweils sieben Fällen, während Belgien, Irland, Portugal und Spanien mit jeweils einem Fall konfrontiert sind.

Während die Zahl unverändert geblieben ist, gab es einige bemerkenswerte Wendungen der Ereignisse. Am 10. Oktober wurde das Verfahren gegen die Slowakei offiziell eingestellt. Dieser Fall betraf die Mülldeponie Žilina-Považský Chlmec, die das Land eine Million Euro an Sanktionen kostete. Nachdem die von der Slowakei ergriffenen Maßnahmen als angemessen erachtet wurden, beschloss die Europäische Kommission, das Verfahren einzustellen. Im November 2019 wandte sich die Kommission mit ihrer Klage gegen die staatlichen Beihilfen an den Europäischen Gerichtshof, zumal die griechische Regierung diese der Larco General Mining & Metallurgical Company S.A. gewährt hatte. Die Forderung: Eine Zahlung von mehr als einer Million Euro.

Stay up to date with our newsletter!